
— Leistungen
Wir halten elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Betrieb und rechtssicher – prüfen, warten, reparieren, nachweisen. In Hamburg und ganz Norddeutschland, auch an Anlagen, die wir nicht selbst gebaut haben.
4 Mio.
Prüfungen seit Gründung
Fristen im Griff
wir melden uns vorher
Ein Ansprechpartner
Prüfung und Mängelbeseitigung
— Leistungsumfang
Nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung – durch befähigte Personen, vollständig dokumentiert.
Mehr erfahrenVorbeugende Wartung, Hilfe bei Störungen und die Beseitigung gefundener Mängel – ohne zweiten Dienstleister.
Mehr erfahrenCE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung bei Umbau und Verkettung, auch nach der Maschinenverordnung ab 2027. Dazu die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Mehr erfahrenNennen Sie uns kurz Ihren Bestand. Wir sagen Ihnen, welche Fristen gelten – und was ein Wartungsvertrag für Ihren Betrieb abdecken würde.
040 851 69 99-99— Der Unterschied
Ein reiner Prüfdienstleister übergibt Ihnen Protokoll und Mängelliste. Danach holen Sie Angebote ein, vergeben den Auftrag, koordinieren Termine und führen die Nachweise zusammen. Gefundene Mängel können wir selbst beheben – weil wir Anlagen auch selbst bauen.
— Wartungsverträge
Eine einzelne Prüfung beauftragen Sie jederzeit. Wer die Prüffristen dauerhaft im Blick haben will, vereinbart einen Wartungsvertrag, zusammengestellt nach Ihrem Bedarf: Wir melden uns vor Fälligkeit und legen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen fest.
Wartungsverträge ansehenRichtwerte nach DGUV Vorschrift 3
— Ablauf
01
Wir erfassen Anlagen, Betriebsmittel und Standorte und ermitteln die geltenden Fristen.
02
Wir stimmen die Prüftermine mit Ihrem Betriebsablauf ab und melden uns vor Fälligkeit.
03
Wir prüfen vor Ort. Gefundene Mängel können wir selbst beheben.
04
Prüfprotokolle, Mängelliste und Prüfplakette – vollständig dokumentiert.
— Häufige Fragen
Wir stellen ihn nach Ihrem Bedarf zusammen: welche Prüfungen, welche Wartung, welche Standorte. Danach behalten wir die Prüffristen im Blick, melden uns vor Fälligkeit und legen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen fest. Was der Vertrag für Ihren Betrieb abdecken sollte, besprechen wir gern persönlich.
Ja. Ein Großteil unserer Prüfungen findet an Anlagen statt, die von anderen errichtet wurden.
Ja, als externe Fachkraft für Betriebe ohne eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit – einschließlich Gefährdungsbeurteilungen.
Wartung erhält den Zustand einer Anlage. Die Prüfung stellt fest, ob sie sicher ist, und ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir machen beides – auf Wunsch gebündelt in einem Wartungsvertrag.
Die Fristen legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte: ortsveränderliche Betriebsmittel alle sechs Monate, auf Baustellen alle drei Monate, ortsfeste Anlagen alle vier Jahre. Wir ermitteln mit Ihnen, welche Fristen für Ihren Betrieb gelten.
Ja. Wir prüfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch in explosionsgefährdeten Bereichen – nach Betriebssicherheitsverordnung, durch befähigte Personen mit Qualifikation im Explosionsschutz.
— Kontakt
Ob einzelne Prüfung oder dauerhafte Betreuung: Erzählen Sie uns, was ansteht. Wir besprechen es gern persönlich – am Telefon, bei Ihnen vor Ort oder bei uns in Hamburg – und stellen mit Ihnen zusammen, was Ihr Betrieb braucht.
Angebot anfragen
Sprechen wir miteinander.
Thomas Lemke
Vertrieb und Kalkulation
040 851 69 99-46t.lemke@fp-industrieservices.de