
— Wiederkehrende Prüfungen
Wir prüfen ortsfeste Anlagen von der Hauptverteilung bis zum Endstromkreis und ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 – durch eigene befähigte Personen, vollständig dokumentiert. Gefundene Mängel können wir selbst beheben.
Rechtssicher
vollständig dokumentiert
Alles in einem
ortsfest und ortsveränderlich
Kein Zweitauftrag nötig
Mängel beheben wir selbst
— Prüfumfang
01
Hauptverteilungen, Unterverteilungen, Leistungsschalter, Installation und fest angeschlossene Betriebsmittel – Besichtigen, Erproben und Messen nach DIN VDE 0105-100.
02
Werkzeuge, Verlängerungen, IT- und Bürogeräte sowie Maschinen mit Stecker – nach DIN VDE 0701-0702, mit Prüfplakette.
03
Prüfprotokoll je Anlage und Betriebsmittel, Mängelliste mit Bewertung – als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung.
— Prüffristen
Die Prüffristen legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte. Liegt die Fehlerquote bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dauerhaft niedrig, können die Fristen je nach Einsatzbereich verlängert werden. Wir ermitteln mit Ihnen, welche Fristen für Ihren Betrieb gelten, und melden uns vor Fälligkeit.
Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3
— Ablauf
01
Wir erfassen Anlagen, Betriebsmittel und Standorte und ermitteln mit Ihnen die geltenden Fristen.
02
Wir stimmen die Prüftermine mit Ihrem Betriebsablauf ab – auch abschnittsweise im laufenden Betrieb.
03
Besichtigen, Erproben, Messen. Gefundene Mängel können wir selbst beheben.
04
Prüfprotokolle, Mängelliste und Prüfplakette – vollständig dokumentiert.
— Häufige Fragen
Die Fristen legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Richtwerte: ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art jährlich; ortsveränderliche Betriebsmittel alle sechs Monate, auf Baustellen alle drei Monate. Bei dauerhaft niedriger Fehlerquote können die Fristen für Betriebsmittel verlängert werden.
Ortsveränderliche Betriebsmittel werden über einen Stecker angeschlossen und können während des Betriebs bewegt werden. Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel sind fest installiert oder fest angeschlossen – etwa Verteilungen, Installationen und fest angeschlossene Maschinen.
Der Aufwand hängt vor allem von Art und Anzahl der Prüfobjekte, ihrer Zugänglichkeit und der Zahl der Standorte ab. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot.
Ja. Sie müssen keine Angebote bei anderen Firmen einholen und keinen weiteren Dienstleister beauftragen: Nach Absprache mit Ihnen beheben wir gefundene Mängel selbst – unkompliziert und vollständig dokumentiert.
In Hamburg und Norddeutschland.
— Wartungsverträge
Die DGUV V3 Prüfung wiederholt sich. Im Wartungsvertrag bündeln wir sie mit Wartung und Mängelbeseitigung, zusammengestellt nach Ihrem Bedarf. Wir behalten die Prüffristen im Blick, melden uns vor Fälligkeit und legen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen fest.
Wartungsverträge ansehen— Kontakt
Nennen Sie uns kurz Ihre Anlagen, Betriebsmittel und Standorte. Wir lernen Sie und Ihre Anlagen gern kennen – am Telefon, bei Ihnen vor Ort oder auf einen Kaffee bei uns in Hamburg.
Angebot anfragen
Sprechen wir miteinander.
Thomas Lemke
Vertrieb und Kalkulation
040 851 69 99-46t.lemke@fp-industrieservices.de