
— Wartungsverträge
Ein Vertrag statt vieler Einzelaufträge: Sie sparen Zeit, behalten die Kosten im Blick und müssen keine weiteren Dienstleister koordinieren. Prüfung, Wartung und Mängelbeseitigung kommen aus einer Hand.
Zeit sparen
ein Partner für alles
Nichts vergessen
wir erinnern Sie vor Fälligkeit
Partnerpreis
bei Mängelbeseitigung
— Ihr Vorteil
Ohne Wartungsvertrag
Mit Wartungsvertrag
— Leistungsumfang
Ein Wartungsvertrag für elektrische Anlagen bündelt, was in Ihrem Betrieb wiederkehrend ansteht: die Prüfung ortsfester Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100, die Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen nach DIN EN 60204-1, die Wartung von Niederspannungs-Schaltanlagen, Verteilungen und Leistungsschaltern, den Störungsdienst und die Instandsetzung bis zur Beseitigung gefundener Mängel.
Auf Wunsch kommen Prüfungen an Ladeinfrastruktur und die Unterstützung bei Ihren Betreiberpflichten nach Betriebssicherheitsverordnung hinzu. Welche Leistungen Ihr Vertrag enthält, legen wir nach der Bestandsaufnahme gemeinsam fest.
— Ablauf
01
Sie schildern uns Ihre Anlagen, Betriebsmittel und Standorte – am Telefon oder vor Ort.
02
Wir erfassen den Bestand und ermitteln mit Ihnen die geltenden Prüffristen.
03
Sie erhalten einen Vorschlag mit den Bausteinen, die Ihre Anlagen brauchen, und ein Angebot.
04
Sie entscheiden, welche Bausteine Ihr Wartungsvertrag enthält – individuell nach Ihrem Bedarf.
05
Wir behalten die Fristen im Blick, melden uns vor Fälligkeit und legen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen fest.
— Häufige Fragen
Das legen wir gemeinsam fest: wiederkehrende Prüfungen, Wartung, Störungsdienst und die Beseitigung gefundener Mängel – je nachdem, was Ihre Anlagen brauchen.
Als Vertragspartner erhalten Sie für gefundene Mängel direkt ein Angebot zum Partnerpreis. Sie entscheiden, ob wir die Mängel beheben. Wenn ja, müssen Sie keine weiteren Angebote einholen und keinen weiteren Dienstleister beauftragen.
Die Verantwortung bleibt beim Betreiber. Im Wartungsvertrag behalten wir die Fristen für Sie im Blick, melden uns vor Fälligkeit und legen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen fest.
Ja. Der Wartungsvertrag kann alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Ihres Betriebs umfassen – unabhängig davon, wer sie errichtet hat.
Das hängt von Art und Anzahl der Anlagen und Betriebsmittel, den Standorten und den gewählten Bausteinen ab. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot. Als Vertragspartner profitieren Sie außerdem vom Partnerpreis, wenn wir gefundene Mängel für Sie beheben.
— Kontakt
Ein kurzes Gespräch reicht für den Anfang. Wir lernen Sie und Ihre Anlagen gern kennen – bei Ihnen vor Ort, am Telefon oder auf einen Kaffee bei uns in Hamburg – und stellen mit Ihnen zusammen, was Ihr Betrieb braucht.
Angebot anfragen
Sprechen wir miteinander.
Thomas Lemke
Vertrieb und Kalkulation
040 851 69 99-46t.lemke@fp-industrieservices.de