
— Prüfung und Instandhaltung
Wir prüfen ortsfeste Anlagen von der Hauptverteilung bis zum Endstromkreis, Maschinen, Ex-Bereiche und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung – durch eigene befähigte Personen, vollständig dokumentiert.
Rechtssicher
vollständig dokumentiert
Fachwissen
wir bauen, was wir prüfen
Kein Zweitauftrag nötig
Mängel beheben wir selbst
— Prüfgegenstände
Von der Hauptverteilung bis zum Endstromkreis: Verteilungen, Leistungsschalter, Installation und fest angeschlossene Betriebsmittel. Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100.
Mehr erfahrenElektrische Ausrüstung von Maschinen nach DIN EN 60204-1: Schutzleiter, Isolation und Schutzeinrichtungen – mit Blick auf Umbauten und CE.
Mehr erfahrenElektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen, nach Betriebssicherheitsverordnung.
Mehr erfahrenPrüfung von Ladeeinrichtungen und der vorgelagerten Niederspannungsverteilung – für Depots, Flotten und Firmenparkplätze.
Mehr erfahrenWerkzeuge, Verlängerungen, IT- und Bürogeräte prüfen wir gleich mit – nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702. Ein Dienstleister für alle Prüfungen.
Mehr erfahrenGefundene Mängel können wir selbst beheben – ohne zweiten Dienstleister, ohne neue Koordination. Mit Wartung und Störungsdienst aus derselben Hand.
Mehr erfahren— Prüffristen
Die Prüffristen legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte, die je nach Einsatzbedingungen kürzer oder länger ausfallen können. Wir ermitteln mit Ihnen, welche Fristen für Ihren Betrieb gelten, und melden uns vor Fälligkeit.
Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3
— Ablauf
01
Wir erfassen Betriebsmittel, Anlagen und Standorte und ermitteln mit Ihnen die geltenden Fristen.
02
Wir stimmen die Prüftermine mit Ihrem Betriebsablauf ab, auch abschnittsweise im laufenden Betrieb.
03
Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung durch befähigte Personen. Gefundene Mängel können wir selbst beheben.
04
Prüfprotokolle, Mängelliste und Prüfplakette – vollständig dokumentiert.
— Häufige Fragen
Zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203: Elektrofachkräfte mit entsprechender Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Tätigkeit im Prüfbereich. Unsere Prüfungen führen eigene Prüfer durch, die regelmäßig geschult werden.
Sie erhalten eine Mängelliste mit Bewertung. Sie müssen danach keine Angebote bei anderen Firmen einholen und keinen weiteren Dienstleister beauftragen: Nach Absprache mit Ihnen beheben wir gefundene Mängel selbst – unkompliziert und vollständig dokumentiert.
Nicht zwingend. Viele Prüfungen sind im laufenden Betrieb möglich. Wo abgeschaltet werden muss, stimmen wir die Zeitfenster mit Ihnen ab.
Prüfprotokolle für jedes Prüfobjekt, eine Mängelliste mit Bewertung und Prüfplaketten an den geprüften Betriebsmitteln – als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung.
— Wartungsverträge
Wiederkehrende Prüfungen lassen sich mit Wartung und Mängelbeseitigung in einem Wartungsvertrag bündeln, zusammengestellt nach Ihrem Bedarf. Wir behalten die Prüffristen im Blick, melden uns vor Fälligkeit und legen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen fest.
Wartungsverträge ansehen— Kontakt
Nennen Sie uns kurz Ihren Bestand und Ihre Standorte. Wir lernen Sie und Ihre Anlagen gern kennen – am Telefon, bei Ihnen vor Ort oder auf einen Kaffee bei uns in Hamburg.
Angebot anfragen
Sprechen wir miteinander.
Thomas Lemke
Vertrieb und Kalkulation
040 851 69 99-46t.lemke@fp-industrieservices.de