
— Prüfung und Instandhaltung
Wer Maschinen umbaut oder verkettet, kann rechtlich zum Hersteller werden. Wir begleiten Sie bei Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung – und stellen auf Wunsch die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Rechtssicher umbauen
CE aus einem Haus
Entlastung
externe Sifa
Geprüfte Praxis
DIN EN ISO 45001 zertifiziert
— Maschinenverordnung
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 und ersetzt die Maschinenrichtlinie. Wer eine Maschine wesentlich verändert – etwa durch Umbau, Retrofit oder Verkettung mit anderen Maschinen –, gilt danach als Hersteller und muss die Konformität neu bewerten. Maschinen, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, bleiben zulässig.
Wann ein Umbau relevant werden kann
— Leistungsumfang
01
Gefährdungen ermitteln, bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen – nach DIN EN ISO 12100, für einzelne Maschinen und verkettete Anlagen.
02
Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung bei Umbau und Verkettung – elektrisch und mechanisch, im kompletten Umfang bis zur Konformitätserklärung.
03
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Betriebe ohne eigene – einschließlich Gefährdungsbeurteilungen.
— Ablauf
01
Wir erfassen die Maschine und die geplante oder bereits erfolgte Änderung.
02
Wir bewerten mit Ihnen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt.
03
Gefährdungen bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen.
04
Technische Unterlagen und Konformitätsnachweis – vollständig dokumentiert.
— Häufige Fragen
Wenn er eine Maschine wesentlich verändert. Nach der Maschinenverordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, übernimmt er dann die Herstellerpflichten und muss die Konformität der Maschine neu bewerten.
Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, bleiben zulässig. Relevant wird die Verordnung, sobald eine Maschine wesentlich verändert wird.
Die Risikobeurteilung betrifft die Maschine und ist Aufgabe des Herstellers. Die Gefährdungsbeurteilung betrifft den Arbeitsplatz und ist Aufgabe des Arbeitgebers. Wir unterstützen bei beiden.
Jeder Arbeitgeber muss sich nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sicherheitstechnisch betreuen lassen. Betriebe ohne eigene Fachkraft können eine externe beauftragen – diese Aufgabe übernehmen wir.
— Wartungsverträge
Nach dem Umbau geht es um den sicheren Betrieb: Prüfung nach DIN EN 60204-1, Wartung und Mängelbeseitigung lassen sich in einem Wartungsvertrag bündeln, zusammengestellt nach Ihrem Bedarf. Wir behalten die Fristen im Blick und legen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen fest.
Wartungsverträge ansehen— Kontakt
Ob Umbau, Verkettung oder Arbeitsschutzorganisation: Wir lernen Sie und Ihr Vorhaben gern kennen – am Telefon, bei Ihnen vor Ort oder auf einen Kaffee bei uns in Hamburg.
Angebot anfragen
Sprechen wir miteinander.
Thomas Lemke
Vertrieb und Kalkulation
040 851 69 99-46t.lemke@fp-industrieservices.de