Konstruktion und technische Dokumentation am Bildschirmarbeitsplatz
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— Prüfung und Instandhaltung

CE-Kennzeichnung und Arbeitssicherheit in Hamburg

Wer Maschinen umbaut oder verkettet, kann rechtlich zum Hersteller werden. Wir begleiten Sie bei Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung – und stellen auf Wunsch die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Rechtssicher umbauen

CE aus einem Haus

Entlastung

externe Sifa

Geprüfte Praxis

DIN EN ISO 45001 zertifiziert

Angebot anfragen

— Maschinenverordnung

Wesentliche Veränderung. Neue Herstellerpflichten.

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 und ersetzt die Maschinenrichtlinie. Wer eine Maschine wesentlich verändert – etwa durch Umbau, Retrofit oder Verkettung mit anderen Maschinen –, gilt danach als Hersteller und muss die Konformität neu bewerten. Maschinen, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, bleiben zulässig.

Wann ein Umbau relevant werden kann

Neue oder geänderte Steuerung
Leistungssteigerung oder neue Funktionen
Verkettung mehrerer Maschinen
Änderung an Schutzeinrichtungen
Software-Änderungen mit Sicherheitsbezug

— Leistungsumfang

Was wir übernehmen.

01

Risikobeurteilung

Gefährdungen ermitteln, bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen – nach DIN EN ISO 12100, für einzelne Maschinen und verkettete Anlagen.

02

CE-Kennzeichnung

Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung bei Umbau und Verkettung – elektrisch und mechanisch, im kompletten Umfang bis zur Konformitätserklärung.

03

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Betriebe ohne eigene – einschließlich Gefährdungsbeurteilungen.

— Ablauf

Vom Umbau zur Konformität.

01

Bestandsaufnahme

Wir erfassen die Maschine und die geplante oder bereits erfolgte Änderung.

02

Einordnung

Wir bewerten mit Ihnen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt.

03

Risikobeurteilung

Gefährdungen bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen.

04

Dokumentation

Technische Unterlagen und Konformitätsnachweis – vollständig dokumentiert.

— Häufige Fragen

Was Kunden uns fragen.

Wann wird ein Betreiber zum Hersteller?

Wenn er eine Maschine wesentlich verändert. Nach der Maschinenverordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, übernimmt er dann die Herstellerpflichten und muss die Konformität der Maschine neu bewerten.

Gilt die Maschinenverordnung auch für bestehende Maschinen?

Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, bleiben zulässig. Relevant wird die Verordnung, sobald eine Maschine wesentlich verändert wird.

Was ist der Unterschied zwischen Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung?

Die Risikobeurteilung betrifft die Maschine und ist Aufgabe des Herstellers. Die Gefährdungsbeurteilung betrifft den Arbeitsplatz und ist Aufgabe des Arbeitgebers. Wir unterstützen bei beiden.

Brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Jeder Arbeitgeber muss sich nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sicherheitstechnisch betreuen lassen. Betriebe ohne eigene Fachkraft können eine externe beauftragen – diese Aufgabe übernehmen wir.

Alle häufigen Fragen ansehen →

— Wartungsverträge

Ein Vertrag statt vieler Einzelaufträge.

Nach dem Umbau geht es um den sicheren Betrieb: Prüfung nach DIN EN 60204-1, Wartung und Mängelbeseitigung lassen sich in einem Wartungsvertrag bündeln, zusammengestellt nach Ihrem Bedarf. Wir behalten die Fristen im Blick und legen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen fest.

Wartungsverträge ansehen

— Kontakt

Sagen Sie uns, was geändert werden soll.

Ob Umbau, Verkettung oder Arbeitsschutzorganisation: Wir lernen Sie und Ihr Vorhaben gern kennen – am Telefon, bei Ihnen vor Ort oder auf einen Kaffee bei uns in Hamburg.

Angebot anfragen
Thomas Lemke, Vertrieb und Kalkulation bei Franke + Pahl Industrieservices

Sprechen wir miteinander.

Thomas Lemke

Vertrieb und Kalkulation

040 851 69 99-46t.lemke@fp-industrieservices.de