
— Anwendungsfeld
Schaltschränke in Serie, elektrische Ausrüstung nach Norm und Begleitung bei der CE-Kennzeichnung. Auch dann, wenn aus mehreren Maschinen eine Anlage wird.
Angebot anfragen— Die zentrale Frage
Wer mehrere Maschinen zu einer Anlage verbindet, schafft rechtlich eine neue Maschine – eine Gesamtheit von Maschinen. Der Betreiber wird damit zum Hersteller und übernimmt dessen Pflichten: neue Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und eine eigene CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage.
Dass jede Einzelmaschine bereits ein CE-Zeichen trägt, ändert daran nichts – die Kennzeichnung eines Zukaufteils gilt nur für dieses Teil. Umgekehrt gilt: Liegt keine Gesamtheit von Maschinen vor, ist eine Gesamt-CE-Kennzeichnung sogar unzulässig. Beides falsch zu machen ist möglich.
Wiederholbare Fertigung nach Ihren Plänen, mit gleichbleibender Verdrahtung und Beschriftung.
Mehr erfahrenAuslegung und Aufbau nach DIN EN 60204-1, einschließlich Dokumentation.
Mehr erfahrenSystematische Bewertung nach DIN EN ISO 12100 als Grundlage der Konformität.
Mehr erfahrenWir begleiten den kompletten Umfang – elektrisch und mechanisch, auch bei verketteten Anlagen. Für unsere eigenen Produkte stellen wir die Konformitätserklärung aus.
Mehr erfahrenSchutzeinrichtungen und sichere Steuerungstechnik in Bestandsmaschinen.
Mehr erfahrenSchaltschränke für die USA und Kanada nach UL508A, UL698A und CSA.
Mehr erfahren— Unser Umfang
Viele Dienstleister übernehmen nur den elektrotechnischen Teil und überlassen Ihnen den Rest. Wir begleiten den kompletten Umfang der Konformitätsbewertung. Für Anlagen, die wir selbst herstellen, stellen wir die Konformitätserklärung aus – dann liegt die Verantwortung bei uns, nicht bei Ihnen.
Angebot anfragenSobald Sie mehrere Maschinen zu einer Gesamtheit verketten, eine Maschine wesentlich verändern oder in die Steuerung eingreifen. Dann gelten für Sie alle Pflichten eines Herstellers – von der Risikobeurteilung bis zur Konformitätserklärung.
Nein. Die Kennzeichnung eines Zukaufteils gilt ausschließlich für dieses Teil. Liegt eine Gesamtheit von Maschinen vor, braucht die Gesamtanlage eine eigene Kennzeichnung – auch wenn jede Einzelmaschine bereits eine trägt.
Wenn zwischen den Maschinen ein produktions- und sicherheitstechnischer Zusammenhang besteht – etwa durch eine gemeinsame Steuerung oder gemeinsame Befehlseinrichtungen. Fehlt dieser Zusammenhang, bleiben es Einzelmaschinen.
Beide Richtungen sind ein Verstoß. Eine Gesamt-CE-Kennzeichnung ohne Gesamtheit von Maschinen ist unzulässig und kann mit Bußgeld geahndet werden. Fehlt sie, obwohl sie nötig wäre, wird ein nicht konformes Produkt in Verkehr gebracht.
— Kontakt
Ob Schaltschränke in Serie, CE-Begleitung oder Export: Wir lernen Sie und Ihre Maschinen gern kennen – am Telefon, bei Ihnen vor Ort oder auf einen Kaffee bei uns in Hamburg.
Angebot anfragen
Sprechen wir miteinander.
Stephan Curtz
Betriebsleiter, Prokurist
040 851 69 99-02s.curtz@fp-industrieservices.de